© vogel-perspektive 2013
AGB
1. Geltungsbereich/Vertragsabschluß
vogel-perspektive media-design, Inhaber Rainer Vogel, mit Sitz in 88662 Überlingen führt Aufträge ausschließlich
zu den nachfolgenden Bedingungen aus.
Diese AGB WebDesign & Mediengestaltung und Medienherstellung gelten auch für alle zukünftigen
Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB sind im Internet unter
www.vogel-perspektive.de jederzeit frei abrufbar.
Der Kunde erkennt die AGB von vogel-perspektive media-design an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des
Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen vogel-perspektive media-design im Einzelfall
nicht ausdrücklich widerspricht. Sollte der Kunde Leistungen bei einer dritten Partei über uns bestellt oder als
Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen
Kooperationspartner von uns.
Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam
einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom
Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
2. Preise
Die in den Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten
Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche
Vereinbarung getroffen wurde. Alle Preise sind in Euro und sind inkl. Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab
Überlingen. Wenn nicht anders ausgewiesen, schließen sie Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten nicht ein. Alle Preise und Angebote sind freibleibend und bedürfen der endgültigen Bestätigung durch
uns. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten
Mehrkosten wie z.B. Änderungen am Design, Layout, Satzarbeiten, insbesondere auch Maschinenstillstand können
dem Auftraggeber berechnet werden. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von
Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen,
Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter / übertragener Daten und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per
ISDN/FTP/E-Mail/DSL etc).
3. Zahlung
Zahlung für Design, Bildlieferungen aus Bildarchiv und Druckaufträge erfolgt grundsätzlich 4 Wochen nach Erhalt der
Rechnung ohne jeden Abzug, oder nach 14 Tagen mit 2% Skonto, wenn nicht anders ausgewiesen. Eine etwaige
Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. vogel-
perspektive media-design behält sich die Zahlung per Vorkasse ohne jeden Abzug vor. Gegen Forderungen an uns
kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen
unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
4. Beanstandungen / Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und
Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung /
Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die
Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt
werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Beanstandungen sind nur
innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen
Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur
Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht
zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht
beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken)
und dem Endprodukt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer
nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Zulieferungen (Lithos, auch Datenträger, übertragene Daten) durch den
Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des
Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei
Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende
Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der
Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten
Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus
Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %. Verzichtet
der Kunde auf Anlieferung eines Proofs oder Vorlage einer verbindlichen Farbvorgabe, ist vogel-perspektive media-
design nicht verantwortlich für eventuelle Farbabweichungen. Dieses gilt insbesondere für die Auftragsvergabe durch
digitale Daten.
5. Lieferung
Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport
durchführende Person übergeben worden ist. Die übliche Lieferzeit beträgt 14 Werktage nach Freizeichnung der
Vorlagen, bzw. Druckfreigabe seitens des Kunden. Liefertermine sind jedoch nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer
ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den
Liefertermin der Schriftform. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu
gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt
unberührt. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers wie z. B.
Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages,
wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die
vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt
der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen
ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck-
und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß
§ 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Haftungsbeschränkung & Schadensersatzansprüche
vogel-perspektive media-design haftet nur für Schäden, die von der vogel-perspektive media-design ihren
gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei
denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch
außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ein nach diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehender Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf den Auftragswert
gezahlte Entgelt begrenzt.
7. Datenschutz
vogel-perspektive media-design weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der
Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen
und Dienstleister von vogel-perspektive media-design im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten
werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine
Rechtsvorschrift dies erlaubt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt ausschließlich nach erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur
Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum von vogel-perspektive media-design.
9. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von
Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes
erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
10. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den
Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert
werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
11. Regelung zu Inhalten / Verantwortlichkeit
Der Kunde ist für alle von ihm, von Dritten oder von vogel-perspektive media-design im Auftrag erstellten Inhalte
selbst verantwortlich. Der Kunde stellt vogel-perspektive media-design von jeglicher Haftung für den Inhalt der
Druck- und Digitalerzeugnisse gegenüber Dritten frei. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte
durch vogel-perspektive media-design findet nicht statt. Der Kunde verpflichtet sich, die für den Rechtsverkehr
einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des
Urhebergesetzes. Der Besteller erklärt mit Erteilung des Auftrages, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und
Reproduktionsrechte für das uns zu übergebende Material ist. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einer
Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts, entstehen. Verstößt ein Kunde wesentlich
oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist vogel-perspektive media-design berechtigt, das
Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Sollte vogel-perspektive media-design aus den
genannten beschriebenen Gründen eine Auslieferung nicht vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber vogel-
perspektive media-design leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden,
welche vogel-perspektive media-design zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren
Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält vogel-perspektive media-design bezüglich Forderungen Dritter,
sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG DESIGNERSTELLUNG
vogel-perspektive media-design erstellt für den Kunden Medien und künstlerische Werke aller Art. vogel-
perspektive media-design erstellt hierfür ein Konzept, welches sich an dem Erscheinungsbild und dem
Gesamteindruck des Unternehmens orientiert oder nach Kundenvorgaben erstellt wird und das dem Kunden zur
Zustimmung vorgelegt wird. Nach der Zustimmung des Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes die
Ausarbeitung vorgenommen.
Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er
die Mehrkosten zu tragen. vogel-perspektive media-design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten. Der Kunde hat bei der Erstellung des Konzeptes insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen
Informationen, Bilder, Texte und Grafiken zu erbringen hat, sofern diese nach Vereinbarung nicht von der vogel-
perspektive media-design gestellt werden.
Der Kunde hat vogel-perspektive media-design die Daten im reprofähigen Original, auf Diskette, CD-ROM oder per
E-Mail in dem von vogel-perspektive media-design gefordertem PC-Format zur Verfügung zu stellen. vogel-
perspektive media-design behält sich vor, Unterlagen und Materialien, die vom Kunden nicht in der geforderten
Weise beigebracht werden und bearbeitet werden müssen, diesen Aufwand gesondert zu berechnen. Kommt es
deshalb nicht zur Umsetzung bzw. zum Entwurf des Konzeptes, weil der Kunde die notwendigen Vorlagen nicht
rechtzeitig oder vollständig beibringt, ist er trotzdem dazu verpflichtet, die bisher erbrachten Leistungen das bereits
angefallene Entgelt zu zahlen. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien,
Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber
zu erstatten.
1. Abnahme
Durch die Genehmigung des Konzeptes durch den Kunden erfolgt die Abnahme. vogel-perspektive media-design ist
berechtigt, dem Kunden Bestandteile des Konzeptes zur Teilabnahme vorzulegen.
2. Urheberrecht / Nutzung des Werkes
Soweit nicht anders vereinbart, bleibt das Urheberrecht an Kreativleistungen im Eigentum von vogel-perspektive
media-design (“Copyright”).
vogel-perspektive media-design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst
nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich vogel-perspektive media-
design die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf das von vogel-perspektive media-design gefertigte
Werk nicht unter einem anderen Namen veröffentlichen. Dem Kunden ist es ohne Genehmigung von vogel-
perspektive media-design nicht gestattet am Aufbau, der Gestaltung o.ä. des Werkes Veränderungen vorzunehmen
oder diese bzw. Teile daraus zu veräußern. Dem Kunden ist es ohne Genehmigung von vogel-perspektive media-
design nicht gestattet, die von vogel-perspektive media-design entwickelten und erstellten Inhalte und Layouts
anderweitig zu verwenden. Diese Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung seitens vogel-
perspektive media-design.
Eine nicht autorisierte Nutzung, Reproduktion, Modifikationen und Weitergabe der geistigen Leistungen von vogel-
perspektive media-design, kann mit Lizenzgebühren in Höhe von bis zu 5% des unter Anwendung unseres
Kreativproduktes zu erwartenden Jahresumsatzes berechnet werden. vogel-perspektive media-design ist berechtigt
die Nutzung des Werkes sofort zu untersagen. Eine Duldung der weiteren Nutzung erfolgt nur gegen gleichzeitige
Zahlung der genannten Lizenzgebühren. Bei verspäteter Kenntnisnahme des Missbrauchs unseres Urheberrechts
können bis zu 5 Jahre nachträglich Lizenzgebühren erhoben werden. Im Übrigen gelten die
Urheberrechtsbestimmungen nach BGB.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie
begründen kein Miturheberrecht. Kahl Media Design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die analog oder
digital (Computer) erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe
von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Kahl Media Design dem Auftraggeber
Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Kahl Media Design
geändert werden.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber vogel-perspektive media-design 10 bis 20
einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. vogel-perspektive media-design ist berechtigt, diese Muster zum
Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
3. Haftung für Designaufträge
vogel-perspektive media-design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,
insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. vogel-perspektive
media-design haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert
hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. vogel-perspektive media-design verpflichtet sich, seine
Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet vogel-perspektive media-design
für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt
dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe,
Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung seitens vogel-perspektive media-design.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 48 Stunden nach Ablieferung des Werks schriftlich bei vogel-
perspektive media-design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
4. Sonstiges
Alle Angebote und Preise von vogel-perspektive media-design sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit
diese nicht schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. Des Weiteren stehen alle Texte, Informationen, Preise usw.
aus der Kundeninformation unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern.
vogel-perspektive media-design ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von
Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. vogel-perspektive media-design ist berechtigt, die mit
der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln,
insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von
Daten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind.
Entdeckt vogel-perspektive media-design auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort
gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. vogel-perspektive media-design behält
sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden
infiltrierten Computerviren vogel-perspektive media-design Schäden entstanden sind. vogel-perspektive media-
design steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere
Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden
hieraus keine Nachteile entstehen.
Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen von vogel-perspektive media-
design oder einen Inhaberwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht. Vertragsänderungen, Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB’s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Erfüllungsort und Gerichtsstand
sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat,
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und
Urkundenprozesses, der Sitz des Auftragnehmers.
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sollte eine
Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der
Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche
Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich
am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG FOTOGRAFIE
vogel-perspektive media-design erstellt und liefert Fotografien aller Art. Die AGB gelten als vereinbart mit
Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch
mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.Überlassenes Bildmaterial
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5Urheberrechtsgesetz handelt. Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür
geleistet wird. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Reklamationen, die
den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von
48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie
verzeichnet zugegangen.
2. Nutzungsrechte
Der Besteller eines Bildes i.S. v. § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht
die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Ist ein Nutzungsrecht vereinbart, erwirbt der Kunde, Besteller, Auftraggeber grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens
100% auf das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der
Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist
maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische,
optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.I
AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
-jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive
des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von
Hardcopies geeignet sind.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen
und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche
Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung
des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
3. Haftung
vogel-perspektive media-design übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen
oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
4. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff.I oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein,
ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten
des Kunden. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens
€ 29,00 pro Aufnahme an. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die
Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
5. Rückgabe des Bildmaterials
Überlässt vogel-perspektive media-design auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der
Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt worden ist. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des
Transports bis zum Eingang bei vogel-perspektive media-design.
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